Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten war in den nun nahezu 65 Jahren ihres Bestehens kein statisches Vertragswerk, sondern wurde immer wieder durch Protokolle geändert und ergänzt. Diese Protokolle betrafen zum einen materielle Ergänzungen, mit denen weitere, von der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihrer ursprünglichen Fassung nicht nicht berücksichtigte Bürgerechte unter den Schutz der […]
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